Ein Lüftungskonzept sollte nach dem im Anhang B aufgeführten Schema erstellt werden. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt
werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung
von Gebäuden tätig ist.
Eine Instandsetzung /Modernisierung eines bestehenden Gebäudes ist dann lüftungtechnisch relevant, wenn ausgehend von einem für
den Gebäudebestand anzusetzenden n50-Wert von 4,5 h-1
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im MFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und
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im EFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden,
siehe 4.2.3 und Tabelle 9.
Wenn lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, ist die Auswahl eines Lüftungssystem nach Abschnitt 5 durchzuführen.
(Quelle: DIN 1946-6:2009-05)
LÜFTUNGSKONZEPT
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Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
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Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen.
Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des
Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische sowie auch hygienische Gesichtspunkte zu beachten.
Das Lüftungskonzept sollte unter Beachtung der lüftungstechnischen Situation der gesamten Nutzungseinheit erstellt werden, weil jede
lüftungstechnische Maßnahme in einer Nutzungseinheit immer auch Auswirkungen auf alle anderen Räume der Nutzungseinheit hat.
Das gilt auch, wenn nur einzelne, z. B. fensterlose Räume, mit einem ventilatorgestützten Lüftungssystem gelüftet werden sollen. Die Luftdichtheit
bzw. Luftdurchlässigkeit der Hüllkonstruktion der gesamten Nutzungseinheit ist zu beachten.